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  • Cybermobbing – was kannst du tun?

    Spätestens seit Zeiten des Home-Schoolings und des Home-Office ist Cybermobbing jedem ein Begriff. Cybermobbing ist das bewusste und dauerhafte Ausgrenzen einer einzelnen Person aus einem geschlossenen Kreis wie etwa der Schulklasse oder der Abteilung im Job. Die Vorgehensweisen sind dabei ähnlich wie beim Mobbing, sie können allerdings rund um die Uhr und vollkommen ortsunabhängig stattfinden. Auch sind online getätigte Aussagen für viel mehr Menschen einsehbar und nur schwerer wieder aus dem Internet-Orbit zu entfernen. Diffamierende Bilder etwa verbreiten sich in Windeseile und können kaum mehr endgültig gelöscht werden. Die Betroffenen werden immer jünger, die Auswirkungen bleiben die gleichen.

    Cyberlife III Studie vom Bündnis gegen Cybermobbing

    Die im Jahr 2020 vom Bündnis gegen Cybermobbing bereits zum dritten Mal durchgeführte Studie Cyberlife III bringt klare Ergebnisse ans Licht: Schon in der Altersgruppe der 6- bis 12- jährigen sind 40% der Kinder regelmäßig in sozialen Netzwerken wie facebook unterwegs. Dass viele dieser Netzwerke eine Altersbeschränkung haben, WhatsApp etwa ist an ein Mindestalter von 13 Jahren geknüpft, wird ignoriert. Kein Wunder also, dass auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen steigt, die bereits in jungen Jahren mit Cybermobbing in Berührung kommen. Seit 2017 ist die Zahl derjenigen auf 17,3 % gestiegen. Das bedeutet, dass fast zwei Millionen Schulkinder bereits mit Cybermobbing in Kontakt gekommen sind.

    Cybermobbing bei Kindern

    Die Verlagerung der sozialen Kontakte sowie des Schulalltags in den letzten Monaten ins Onlineleben tragen ihren Beitrag zu dieser Entwicklung bei, schon in Grundschulklassen geht es los. Erschreckend dabei ist der Anstieg der Betroffenen, die von gravierenden Folgen berichten. In den letzten drei Jahren ist die Anzahl der Betroffenen, die Suizidgedanken äußerten, um 20 % gestiegen. Die Anzahl derjenigen, die sich mit Hilfe von Tabletten oder Alkohol aus der Situation herausflüchten wollten, sogar um 30 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf von Cybermobbing betroffene Kinder und Jugendliche.

    Was ist Mobbing eigentlich?

    Cybermobbing wird definiert als die Belästigung, Nötigung, Bedrängung und Verleumdung anderer Menschen mit Hilfe elektronische Kommunikationsmittel. Mobbing an Schulen ist das systematische Ausgrenzen einer Schülerin oder eines Schülers über einen längeren Zeitraum. Beim Mobbing, so auch beim Cybermobbing, herrscht ein Machtungleichgewicht. Das bedeutet, dass durch die Anzahl der Beteiligten eine Seite – die des Opfers – deutlich weniger mächtig ist als die Täterseite. Während das Mobbing im echten Leben nach Schulschluss automatisch ein Ende findet, ist das Cybermobbing rund um die Uhr möglich. WhatsApp-Gruppenchats und die Nutzung sozialer Netzwerke machen das möglich. Auch müssen sich beide Parteien nicht mehr am gleichen Ort befinden. Konkrete Mobbinghandlungen können etwa das unerlaubte Onlinestellen eines Fotos sein, aber auch das nicht einladen zu einer Veranstaltung, bei der alle anderen anwesend sind. Offensichtlicher wird es, wenn im Klassenchat kollektiv gegen jemanden gehetzt wird. Die häufigsten Cybermobbing-Taten sind Beleidigungen und Beschimpfungen, gefolgt von Gerüchten und Verleumdungen.

    Folgen von Cybermobbing

    Neben den gravierenden Folgen der Suizidgedanken oder des Drogenkonsums hat Cybermobbing auch weitere Auswirkungen. Allen voran stehen hier eine bedrückte Stimmung und ein Leistungsabfall in der Schule. Häufiges Fehlen im Unterricht und Konzentrationsprobleme sind ebenso auf das Mobbing zurückzuführen wie Angst und Wut. Orte, an denen gemobbt wird, wollen vermieden werden. Daher sollten sowohl Eltern als auch Lehrkräfte bei Auftreten von ungewöhnlich hohen Fehlzeiten hellhörig werden. Das gleiche gilt auch in der Arbeitswelt.

    Cybermobbing in Schulen – wie sehen es Eltern und Lehrkräften?

    Während sich beim Mobbing Opfer und Täter in der Regel am gleichen Ort befinden und so Gesicht zeigen müssen, kann sich der Täter beim Cybermobbing in der Anonymität des Internets verstecken. Das fördert in der Wahrnehmung vieler Eltern auch die Gewaltbereitschaft. Die Eltern selbst, wenn sie denn überhaupt vom Mobbing an ihrem Kind erfahren, fühlen sich häufig überfordert. Dass Eltern mit dem Cybermobbing überfordert sind, zeigt eine der häufigsten Reaktionen. Und diese Reaktion der Eltern ist fatal: Anstatt mit dem Kind oder dem Jugendlichen vertrauensvoll über das Mobbing zu sprechen, werden sie bestraft, indem ihnen der Zugang zu den Endgeräten verwehrt wird. Das ist oftmals ein redlicher Gedanke, führt in der Realität aber häufiger dazu, dass Eltern nichts vom Cybermobbing erfahren, aus Angst davor, dass das Handy oder der PC dann nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Überforderung liegt mitunter daran, dass in den Schulen kaum Prävention und Aufklärung angeboten wird. Die Lehrkräfte sehen das ähnlich. Die Opfer von Cybermobbing werden immer jünger. Die Folgen immer gravierender. Dr. Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK, berichtet von Angst, Schlafstörungen und Depressionen als Folgen – genauso wie bei allen anderen Mobbingarten. Dass dabei vor allem die sowieso schon emotional besonders verletzlichen Kinder und Jugendlichen auch Jahre später noch an Folgen leiden, ist laut seiner Aussage keine Seltenheit.

    Reaktionen auf und Hintergründe von Cybermobbing

    Kindliche und jugendliche Opfer von Cybermobbing reagieren in 61% der Fälle verletzt, 53% jedoch mit Wut. Dass sich bei ihnen im Laufe der Zeit die Opfer-Täter-Dynamik wandeln könnte, ist möglich. Cybermobbing wächst – Corona verstärkt dieses Wachstum noch. Durch die Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht in den Schulen und die geltenden Kontaktbeschränkungen verlagern sich die sozialen Kontakte immer mehr ins Internet. Tragisch dabei ist, dass die Täter bei Cybermobbing kaum sanktioniert werden und häufig mit ihren Schikanen ungestraft davonkommen. Hier könnte Prävention Abhilfe schaffen. Kinder und Jugendliche können mit den technischen Gegebenheiten des Internets und der Endgeräte oftmals intuitiv umgehen, ihre Medienkompetenz hingegen ist weniger ausgeprägt. Angebote, die den Umgang miteinander in den sozialen Netzwerken vermitteln sowie den Klassenzusammenhalt stärken, können an dieser Stelle viel bewirken.

    Handlungsempfehlungen vom Bündnis gegen Cybermobbing

    Bereits stattfindende Präventionsarbeit muss nicht nur verstärkt werden, sondern bereits in den Grundschulen angeboten werden. Dazu gehört nicht nur der soziale Umgang im Internet für die Kinder, sondern auch eine optimierte Lehrkraftfortbildung. Auch sollten die Eltern wissen, was ihr Nachwuchs im Internet tut und wie sie dabei unterstützen können. Sie sollten die Inhalte und Funktionsweisen der jeweiligen Netzwerke ihres Kindes kennen und wissen, auf welchen Plattformen ihr Nachwuchs unterwegs ist. Befähigen können sich Lehrkräfte und Eltern mit Hilfe externer Experten, die sich mit dem Thema befassen und umfangreich aufklären können. Letztlich ist auch die Politik gefragt, ein Gesetz gegen Cybermobbing ins Leben zu rufen. In Österreich etwa existiert ein solches bereits seit 2016.

    Rechtslage bei Cybermobbing

    Während andere Länder in diesem Bereich schon weiter sind, handelt es sich in Deutschland bei Cybermobbing ebenso wie bei Mobbing um keine anerkannte Straftat. Einzelne Handlungen aber sind durchaus strafbar. Das belegen zahlreiche Gerichtsurteile aus den letzten Jahren, in denen die Täter zu teilweise sehr hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Möglich ist die Verfolgung eines Straftatbestands jedoch nur dann, der Betroffene aktiv eine Anzeige vornimmt und Beweise gesichert sind. Daher ist es ratsam, alles, was im Rahmen des Cybermobbings passiert, zu sichern: Dateien speichern, Screenshots machen und Accounts nach Möglichkeit nicht löschen. Auch ein Mobbing-Tagebuch ist hilfreich. Nicht nur, dass sich die Betroffenen darin alles von der Seele schreiben können, es dient auch als Gedankenstütze. Verhandlungen finden oftmals in großem zeitlichem Abstand zur Anzeige statt, so dass es gut ist, wenn sich der oder die Betroffene die Situationen nochmals in Gedächtnis zurückholen kann. Im besten Fall werden daher nicht nur die Situationen beschrieben, sondern auch die Namen aller Beteiligten, der konkrete Ort, die genaue Uhrzeit und auch das empfundene Gefühl notiert. Wenn du selbst mit Kindern zu tun hast, als Elternteil oder als Fachkraft, kannst du bereits ab einem Alter von etwa 10 oder 11 Jahren auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, die auf die Kinder zukommen könnten, wenn sie selbst zum Mobbenden werden. Spätestens ab einem Alter von 14 Jahren sind sie deliktfähig und ihre Taten können geahndet werden.

    Schnelle Tipps bei (Cyber-)Mobbing

    Bist du oder dein Kind aktuell von Cybermobbing betroffen, versuche den Mobbenden nicht mit logischen Argumenten auf die ausgeübten Taten anzusprechen. Das führt eher zu einer noch höheren emotionalen Belastung deinerseits als zu einer Klärung. Wenn du es nicht schaffst, es zu ignorieren, versuche es mit sachlichen Argumenten. Weise auf die Straftaten hin, die begangen werden, anstatt auf die Emotionen, die das Mobbing in dir oder deinem Kind auslöst. Im Online-Bereich gibt es die Funktion des Blockierens. Du kannst das gesamte Profil des Schikanierenden sperren und bekommst so keine Nachrichten mehr. Das hilft häufig jedoch nur kurzfristig und erschwert eine etwaige Beweissammlung. Handelt es sich in der Mobbingsituation um dein Kind, dann versuch nicht, die Situation als Eltern zu klären. Wenn du das für dein Kind übernimmst, bietest du damit direkt einen weiteren Angriffspunkt. Es kommt vor, dass vormalige Opfer zu Tätern werden. Sprich auch da mit deinem Kind drüber – über die Konsequenzen und vor allem über Alternativen, mit der Situation umzugehen. Biete deinem Kind zuhause einen sicheren Hafen. Höre deinem Kind zu und achte schon auf kleine Wesensveränderungen. Nimm dein Kind in den Arm und zeige auf, dass es sich bei den Mobbingtaten der anderen um deren Meinung handelt, die dein Kind aber keineswegs annehmen muss. Zeige deinem Kind, was es alles kann und besinnt euch gemeinsam darauf, wer aus seinem Umfeld es alles lieb hat und zu schätzen weiß.

    Auch zahlreiche Erwachsene von Cybermobbing betroffen

    Die Cyberlife III- Studie konzentriert sich auf Kinder und Jugendlichen in Schulen, Erwachsene sind aber nicht automatisch vor derartigen Angriffen gefeit. Auch bei ihnen sind Veränderungen hinsichtlich ihrer Lebensqualität, ihrer psychischen Gesundheit und der Stimmungslage eine häufige Folge. Diese äußern sich bei Erwachsenen durch vermehrte Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeit bis hin zur Kündigungsbereitschaft.   Wenn du Unterstützung in den Mobbingprävention oder dem Umgang mit Mobbing für deine Schulklasse oder deine Familie benötigst, melde dich gerne.
  • Virtuelle Betriebsversammlung – ein Erfahrungsbericht

    Das erste Mal, dass ich einer Betriebsversammlung beiwohnen durfte, war etwa 2013. Ich war als freie Redakteurin in einer großen Münchner AG tätig und die Redaktionsleitung lud die anderen freien Mitarbeiter und mich, nach Absprache mit dem Betriebsratsvorsitzenden, zu dieser Versammlung ein. Das gesamte Podium wurde von den Mitgliedern des Betriebsrates eingenommen, etwa 1.000 Mitarbeiter erschienen, um sich die Informationen anzuhören. Und das allein an diesem Standort, weitere sind international verteilt. Ein für mich sehr imposantes Bild. Ein prägendes Bild. Denn ab diesem Moment fand ich Betriebsratsarbeit unterstützenswert.

    Betriebsratsarbeit als Fokus

    So arbeitete ich mich in die Materie ein und lernte verschiedene Vorgehensweisen von Betriebsräten kennen. Manchen ist ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber das Wichtigste, andere gehen pauschal auf kontra. Die meisten aber sind um ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber bemüht, ohne aber ihre eigentliche Aufgabe aus den Augen zu verlieren. Sieben Jahre später darf ich ein Unternehmen bei ihrer ersten virtuellen Betriebsversammlung begleiten.

    Spontane Entscheidung zur digitalen Betriebsratssitzung

    Die Entscheidung für diese Art der Veranstaltung fällt relativ spontan. Vom Betriebsrat wurde die vorangegangenen Wochen immer wieder erwähnt, dass sich die steigenden Coronazahlen nicht positiv auf eine persönlich abgehaltene Betriebsversammlung auswirken und sie würden als Gastgeber nicht die Verantwortung für dieses Event übernehmen, sollte es eine Präsenzveranstaltung werden. Die Geschäftsführung hingegen hat bis zum letzten Augenblick auf diese Möglichkeit gehofft. Digitalisierung wird in diesem Unternehmen nicht groß geschrieben, zu viel Angst, dass etwas nicht richtig laufen könne. So wurde sich erst Anfang des Jahres im Zuge des Lockdowns überhaupt eingehend mit dem Thema beschäftigt. Der Betriebsrat aber ließ in diesem Fall nicht locker. Bis die Geschäftsführung etwa zwei Wochen vor dem Termin letztlich ihr ok für die virtuelle Variante gab.

    Wenig Zeit für Digitalisierung

    Zwei Wochen sind nicht viel Zeit, um das technisch Notwendige zu arrangieren, wenn das Unternehmen noch in den digitalen Kinderschuhen steckt. Die IT-Abteilung war daher vollkommen ausgelastet. Stattfinden wird das Prozedere via Microsoft Teams. Viele Unternehmen hatten sich während des Lockdowns Anfang des Jahres spontan für eine virtuelle Begegnungsmöglichkeit entscheiden müssen, das Microsoft-Angebot ist aus Datenschutzgründen wohl eines der am häufigsten gewählte. Für einzelne Gespräche oder auch kleine Teamsitzungen ist das Programm, so wie es installiert ist, bestens geeignet. Für den Betriebsrat als Gastgeber einer unternehmensweiten Präsentation hingegen sind die Lizenzen, so wie sie vergeben sind, unzulänglich. Damit ist die IT nun mehrere Tage beschäftigt. Der Testlauf, nur zwei Tage vor dem Termin der Versammlung, verläuft negativ. Viele Einstellungen sind dem Betriebsrat als Veranstalter der Veranstaltung nicht möglich.

    Hindernisse, Herausforderungen und Baustellen

    So können die Gastgeber nicht automatisch alle Teilnehmer auf stumm schalten. Auch eine komplette Untersagung von Kameras für die Teilnehmenden ist nicht möglich. Die Präsentation der vorbereiteten Unterlagen erfolgt ebenfalls nicht ohne Herausforderung, ein Testlauf ist nicht möglich. Entsprechend hoch ist die Nervosität. Die Aufteilung innerhalb des Betriebsrats ist geregelt: Der Vorsitzende wird die Präsentation halten, die Stellvertretung währenddessen den Chat betreuen. Die weiteren Mitglieder behalten die Wortmeldungen im Auge und weisen Redner oder Chatbetreuer gegebenenfalls darauf hin.

    Spontaner Gastredner

    Schon morgens soll die Versammlung beginnen. Spontan kündigt der Vorstand am Vorabend noch Redezeit an. Üblich ist das nicht. Der Betriebsrat hat das Recht, die Geschäftsführung um einen Bericht zu bitten, auch kann diese Bitte seitens der Geschäftsführung oder des Vorstands geäußert werden. Dass aber trotz mehrmaligen Nachfragens und Ablehnens dann spontan am Vorabend doch Redezeit erbeten wird, ist kein Usus. Auch muss es nicht genehmigt werden. Für diesen Fall aber sprechen sich die Mitglieder des Betriebsrats ausnahmsweise für die spontane Zwischeneinlage aus. Aus den beantragten drei Minuten werden schnell zehn. Zudem wird durch die Rede der Anschein erweckt, dass es sich um eine betriebsseitige Veranstaltung handeln würde. Lediglich ein kurzer Dank zum Ende der Versammlung hin geht in Richtung des Betriebsrates.

    Bad practise

    Das ist eine Vorgehensweise, wie man es nicht machen sollte. Zwar wird die Betriebsversammlung, von denen je nach Unternehmensgröße jährlich mindestens drei stattfinden müssen, gerne auch für die obligatorischen Berichte von Geschäftsführung und Vorstand genutzt, dennoch bleibt die Versammlung eine Veranstaltung vom Betriebsrat. Geschäftsführung und Vorstand sind lediglich Gäste. Das sollten die Gäste, der ausschließliche Zuhörer ebenso wie der Gastredner, zu jedem Zeitpunkt respektieren. Ein überschwänglicher Dank an andere Organe eines Unternehmens als den Betriebsrat ist daher fehl am Platz und kann sich im schlimmsten Fall negativ auf das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung bzw. Vorstand oder Gastredner auswirken. Damit ist niemandem geholfen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite ist oftmals effektiver als zwei kontrahente Lager. Soviel zum Best practise.

    Fazit

    Insgesamt läuft diese Versammlung, besonders unter Anbetracht der technischen Schwierigkeiten im Vorfeld, sehr gut. Mit einer Dauer von über 90 Minuten ist diese Variante auch nicht kürzer als die vergleichbaren Präsenz-Versammlungen der letzten Jahre.

    Mein Tipp für digitale Konferenzen

    Wer zu Zeiten von Corona eine online-Veranstaltung mit vielen Teilnehmern stattfinden lassen möchte, tut sich gut daran, die technischen Gegebenheiten so früh wie möglich zu prüfen und gegebenenfalls nachzujustieren. Wie so oft gilt: Better done than perfect – lieber erledigt als perfekt. Kleine Schwierigkeiten kann es immer geben, auch bei einer Präsenz-Veranstaltung (das Mirko fällt aus, die Lüftung läuft auf Hochtouren, Handys klingeln, etc.). Daher lieber mit nicht optimalen Gegebenheiten starten, als wichtige Konferenzen ersatzlos zu streichen. Auch die Vorbereitungen der Präsentation unterscheiden sich nicht allzu sehr zu denen einer Präsenz-Veranstaltungen, allerdings sollte immer im Auge behalten werden, dass die Aufmerksamkeitsspanne online nicht unbegrenzt erhalten bleibt und sowohl Konzentration als auch Motivation beim Zuhörer schnell verloren geht. Daher gilt, online noch mehr als sonst, dass sich die Redner kurz fassen und auf das Wesentliche beschränken sollten.

    Welche Erfahrungen hast du mit Online-Veranstaltungen?