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  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – was dahinter steckt

    Arbeit ist mehr als Leistung und Produktivität.

    Sie findet zwischen Menschen statt – mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Grenzen, Belastungen und Bedürfnissen. Genau hier setzt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers an.

    Die Fürsorgepflicht bedeutet vereinfacht:
    Ein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Beschäftigte nicht unnötig gefährdet, benachteiligt oder gesundheitlich belastet werden.

    Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Risiken wie körperliche Gefahren am Arbeitsplatz. Auch psychische Belastungen, Überforderung, Diskriminierung oder ungeeignete Arbeitsbedingungen können eine Rolle spielen.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Fürsorgepflicht ergibt sich aus mehreren rechtlichen Regelungen. Eine zentrale Grundlage ist § 618 des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

    Dort wird festgelegt, dass der Arbeitgeber Arbeitsräume, Geräte und Abläufe so gestalten muss, dass Beschäftigte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

    Ergänzt wird diese Pflicht durch weitere Gesetze:

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – insbesondere im Zusammenhang mit Behinderung und Teilhabe

    Zusammen bilden diese Regelungen den rechtlichen Rahmen dafür, dass Arbeitsplätze gesund, diskriminierungsfrei und zumutbar gestaltet werden müssen.

    Was Fürsorgepflicht im Alltag bedeutet

    Die Fürsorgepflicht ist kein abstrakter juristischer Begriff.
    Sie wirkt sich direkt auf den Arbeitsalltag aus.

    Ein Arbeitgeber muss zum Beispiel:

    • Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen und reduzieren
    • körperliche und psychische Belastungen prüfen
    • für geeignete Arbeitsbedingungen sorgen
    • Diskriminierung oder Mobbing verhindern
    • bei gesundheitlichen Einschränkungen angemessen reagieren

    Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, die im Arbeitsschutz vorgeschrieben ist. Sie soll klären, welche Belastungen im Arbeitsalltag entstehen können – auch psychische.

    Dazu gehören zum Beispiel:

    • dauerhaft hoher Zeitdruck
    • unklare Zuständigkeiten
    • ständige Unterbrechungen
    • Konflikte im Team
    • fehlende Rückzugsmöglichkeiten

    Wenn solche Faktoren krank machen können, muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen prüfen und umsetzen.

    Fürsorgepflicht und körperliche Einschränkungen

    Bei bekannten gesundheitlichen Problemen wird die Fürsorgepflicht besonders deutlich.

    Beispiele:

    • Anpassung von Arbeitsplätzen bei Rückenproblemen
    • ergonomische Ausstattung
    • Reduzierung körperlich belastender Tätigkeiten
    • flexible Arbeitszeiten bei medizinischen Behandlungen

    Auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gehört in diesen Bereich. Es soll Beschäftigten helfen, nach längerer Krankheit wieder gesund in den Arbeitsalltag zurückzukehren.

    Fürsorgepflicht und Neurodivergenz

    Neurodivergenz – etwa ADHS oder Autismus – ist im Arbeitsrecht kein Sonderfall im engeren Sinne. Trotzdem berührt sie häufig die Fürsorgepflicht.

    Viele neurodivergente Menschen erleben Arbeitsbedingungen, die unnötig erschweren:

    Für einige Menschen sind solche Bedingungen anstrengend – für andere können sie dauerhaft überfordernd sein.

    Die Fürsorgepflicht bedeutet hier nicht automatisch, dass jeder Arbeitsplatz komplett umgebaut werden muss.
    Aber sie verpflichtet Arbeitgeber, zumutbare Anpassungen zu prüfen, wenn Arbeitsbedingungen nachweislich belasten.

    Abhilfe könnte sein:

    • klarere Aufgabenstruktur
    • ruhige Arbeitsbereiche
    • flexible Arbeitsorganisation
    • transparente Kommunikation

    Solche Anpassungen helfen oft nicht nur neurodivergenten Menschen. Sie verbessern meist die Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte gleichzeitig.

    Auch ohne bekannte Einschränkungen gilt die Fürsorgepflicht

    Ein häufiger Irrtum: Fürsorgepflicht gilt nur bei Krankheit oder Behinderung.

    Das stimmt nicht.

    Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten schützen, auch wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind.

    Dazu gehören beispielsweise:

    • Schutz vor übermäßiger Arbeitsbelastung
    • Schutz vor Mobbing oder Bossing
    • klare Arbeitszeitregelungen
    • sichere Arbeitsplätze

    Arbeit darf fordern – aber sie darf nicht dauerhaft krank machen.

    Wenn die Fürsorgepflicht verletzt wird

    Wenn Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht verletzen, kann das rechtliche Folgen haben.

    Je nach Situation kommen zum Beispiel infrage:

    • Beschwerden bei der Unternehmensleitung oder Betriebsrat
    • Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzrecht
    • arbeitsrechtliche Ansprüche auf Schutzmaßnahmen
    • bis hin zu Schadensersatzansprüchen

    In vielen Fällen lässt sich eine Lösung jedoch schon früher finden – etwa durch Gespräche, Anpassungen im Arbeitsalltag oder durch betriebliche Unterstützungsangebote.

    Fazit

    Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts.

    Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte gesund arbeiten können – körperlich und psychisch.

    Das betrifft:

    ⇒ Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
    ⇒ neurodivergente Beschäftigte
    ⇒ und ebenso Menschen ohne bekannte Besonderheiten

    Denn gute Arbeitsbedingungen sind keine Sonderlösung für einzelne Gruppen.
    Sie sind die Grundlage für funktionierende Zusammenarbeit überhaupt.


    Die Kommunikation bei dir im Team funktioniert nicht so, wie sie sollte?

    Ich unterstütze Unternehmen, Teams und Führungskräfte dabei, Arbeitsstrukturen und Kommunikation so zu gestalten,
    dass auch neurodivergente Menschen gesund arbeiten können.

     

  • Vorstellungsgespräch – 5 Tipps zur Vorbereitung

    Ein Vorstellungsgespräch ist eine wichtige Gelegenheit, um sich als Bewerberin zu präsentieren und einen positiven Eindruck beim Arbeitgeber zu hinterlassen. Eine gute Vorbereitung ist daher entscheidend, um in dieser Situation souverän und überzeugend aufzutreten. Hier sind 5 Tipps, die dir dabei helfen können:

    1. Informiere dich über das Unternehmen

    Mach dich vor dem Personalgespräch gründlich mit dem Unternehmen vertraut. Recherchiere in den Unternehmens-Websites, schau dir Berichte und Artikel über das Unternehmen an und informiere dich über die aktuellen Projekte oder Erfolge.
    Indem du dein Wissen über das Unternehmen zeigst, demonstrierst du dein Interesse und deine Motivation.

    2. Bereite dich auf häufig gestellte Fragen vor

    Es gibt bestimmte Fragen, die in Personalgesprächen immer wieder gestellt werden. Bereite eine Liste solcher Fragen vor und bereite sorgfältig deine Antworten vor. Übe diese Antworten, damit du im Gespräch selbstbewusst auftreten kannst. Denk auch über deine Erfahrungen, Erfolge und beruflichen Ziele nach, um deine Antworten noch aussagekräftiger zu gestalten.

    3. Überdenke deine Stärken und Schwächen

    Arbeitgeber stellen oft die Frage nach Stärken und Schwächen. Sei ehrlich, aber formuliere deine Schwächen so, dass sie nicht zu negativ wirken. Betone deine Stärken und bringe Beispiele, um deine Aussagen zu untermauern. Das zeigt, dass du dich selbst gut einschätzen kannst und weißt, wo du dich dich weiterentwickeln möchtest.

    4. Bereite Fragen vor

    Ein Vorstellungsgespräch ist auch eine Gelegenheit für dich, Fragen zu stellen. Bereite deshalb einige Fragen vor, die du zum Unternehmen, zur ausgeschriebenen Stelle oder zum Team hast. Das zeigt Interesse und Engagement. Vermeide dabei jedoch Fragen, die bereits im Vorfeld durch deine Recherche beantwortet wurden.

    5. Visualisiere das Gespräch

    Stell dir das Vorstellungsgespräch in Gedanken vor und visualisiere ein positives Ergebnis. Visualisierung kann helfen, selbstbewusst und gelassen aufzutreten. Denke daran, dass das Gespräch eine Chance ist, dich zu präsentieren und deine Fähigkeiten zu demonstrieren. Sei authentisch, höre aktiv zu und beantworte Fragen mit Weitblick.

    Eine gute Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch ist der Schlüssel zum Erfolg. Nutze diese Tipps, um selbstbewusst aufzutreten und einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Mit einer soliden Vorbereitung bist du bestens gerüstet, um deine Karriere voranzutreiben.

  • Vor- & Nachteile vom Arbeiten im Home-Office

    Nicht zuletzt auf Grund von Corona wurden Unternehmen gezwungen, sich mit der Digitalisierung auseinander zu setzen. Es wird immer deutlicher, wie wichtig Flexibilität von Unternehmen auch hinsichtlich der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter ist. Aktuell wird aufgerufen, dort, wo es möglich ist, das Arbeiten von zu Hause zu realisieren. Doch nicht immer sind Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer von dieser Lösung angetan. Wichtig ist es daher, dass beide Seiten miteinander ins Gespräch gehen und gemeinsam die beste Vorgehensweise für die aktuelle Situation, und vielleicht sogar auch darüber hinaus, zu finden.

    WARUM CORONABEDINGT MÖGLICHST VIELE INS HOME-OFFICE SOLLEN

    Politiker rufen dazu auf, dass Arbeiten, die keine persönliche Präsenz erfordern, vom Home-Office aus erledigt werden sollen, um die hohen Infektionsraten zu senken. Die Gründe sind einleuchtend: Wer sich nicht auf den Weg zur Arbeitsstelle machen muss, kommt mit deutlich weniger potenziellen Ansteckungsherden in Berührung. So fallen für zahlreiche Arbeitnehmer teils lange Fahrten in den öffentlichen Verkehrsmitteln weg, wenn sie ihren Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden haben. Auch der Kontakt mit und daraus resultierend die Ansteckung von oder durch Kollegen wird minimiert. Der Plausch an der Kaffeemaschine, das Meeting mit verschiedenen Abteilungen oder die gemeinsame Nutzung von Geräten wie etwa Drucker oder Materialschränken bergen hohe Infektionsrisiken. Von Gemeinschafts- oder gar Großraumbüros ganz zu schweigen.

    DIE SKEPSIS DER FÜHRUNGSKRÄFTE

    Verzichtet ein Arbeitgeber auf sein Recht, seine Mitarbeiter im Büro erscheinen zu lassen und ermöglicht ihnen stattdessen, ihren Arbeitsplatz frei zu wählen, kann sich das sehr positiv auswirken. Auf alle Beteiligten. Führungskräften – von der Teamleitung bis hin zur Geschäftsführung – aber fallen häufig viel mehr vermeintlich gute Gründe ein, warum das nicht der Fall sein wird. Oft wird davon ausgegangen, dass Mitarbeiter im Home-Office alles tun werden, außer zu arbeiten. Sie werden staubsaugen, faul auf der Couch liegen, online Shopping betreiben und unter dem Deckmantel des Home-Offices ihre Urlaubstage aufstocken. Insbesondere dann, wenn sich der Mitarbeiter vielleicht tatsächlich in (s)einer Ferienwohnung aufhält, wird schnell unterstellt, dass nicht gearbeitet wird. Grund für derartige Gedanken gibt selten der Mitarbeiter selbst. Vielmehr sind diese Unterstellungen in mangelndem Vertrauen begründet. Das wird der Angestellte jedoch nicht herstellen können, wenn es der Vorgesetzte nicht zulässt.

    VORTEILE DER REMOTE-MITARBEITER FÜR DEN ARBEITGEBER

    Dabei bietet ein remote-Arbeitsplatz mehr Vorteile für den Arbeitgeber als für den Arbeitnehmer. So spart sich das Unternehmen, einen vollständig ausgerüsteten Arbeitsplatz für jeden Mitarbeiter bereitzuhalten. Wenn alle Mitarbeiter ausschließlich remote tätig sind, sind unter Umständen gar keine Büroräumlichkeiten mehr von Nöten. Doch auch bei nur partiellen Heimarbeitsplätzen ist es ausreichend, wenn wenige Büroplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter können sich diese teilen. Das spart dem Unternehmen Kosten: Sowohl die Mietkosten auf Grund der kleineren Fläche als auch die Nebenkosten für diese fallen geringer aus, wenn die Mitarbeiter nicht ihre vollständige Arbeitszeit vor Ort aufbringen. Auch Lohnnebenkosten könnten reduzierter ausfallen, weil Unterstützungsbeiträge zu Fahrtkosten ausbleiben. Arbeitgeber, die ihren Angestellten das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, zeigen diesen deutlich, dass sie ihnen vertrauen. Dass sie sie für kompetent halten und sie wissen, dass sie ihre Stellenanforderungen eigenständig auszuüben. Klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht. Dieses Arbeitgeber-Vertrauen stärkt die Mitarbeiterzufriedenheit. Ein zufriedener Mitarbeiter arbeitet besser und bleibt in der Regel länger im Unternehmen. Das wiederum steigert die Produktivität und senkt die Rekrutierungskosten. Häufig sind remote-Worker effektiver in ihrer Arbeit. Anstatt zu wenig zu arbeiten, arbeiten viele von ihnen eher mehr als sie es im Büro täten. Wer in seiner Arbeitszeitgestaltung flexibel agieren darf, etwa mal eben kurz die Wohnung staubsaugen oder außerhalb der Stoßzeiten zum Einkaufen gehen kann, wird den Dank dafür in guter Arbeit ausdrücken. Hinzu kommt eine geringere Anzahl von Krankentagen. Wer eine Erkältung hat, sollte nicht nur corona-bedingt zu Hause bleiben. Das zieht, wenn kein Heimarbeitsplatz möglich ist, eine Krankmeldung über mehrere Tage mit sich. Mit Kindern ist es noch einmal etwas anderes: Insgesamt stehen Familien pro Kind 25 Krankentage im Jahr zur Verfügung. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das 50 Arbeitstage, also zehn Wochen und das zusätzlich zu eigenen Krankentagen und Urlaub. Wenn ein Mitarbeiter angeschlagen oder mit krankem Kind im Home-Office ist, wird wahrscheinlich nicht 100% der üblichen Arbeitsleistung erbracht werden können, doch immer noch mehr, als würden diese Tage auf Grund einer Krankmeldung komplett ausfallen. Sind wir mal ehrlich: Natürlich wird es auch immer Mitarbeiter geben, die das Home-Office für ausgiebiges Shopping oder Recherchen für den nächsten Urlaub nutzen. Aber sind diese Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen wirklich produktiver?

    VORTEILE FÜR DEN ARBEITNEHMER

    Auch der Arbeitnehmer genießt viele Vorteile. So fallen bei vielen auf den Monat hochgerechnet zahlreiche Stunden Arbeitsweg weg, die sie stattdessen für ihre Familie, für sich und ihre Hobbies nutzen können. Mit dem Fahrtweg sind außerdem Kosten verbunden. Auch, wenn sich der Arbeitgeber an diesen beteiligt, werden dadurch nur in Ausnahmefällen sämtliche Ausgaben gedeckt. Ein weiterer Vorteil besteht in der guten Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Wie schon als Vorteil für den Arbeitgeber genannt, ist es auch für den Mitarbeiter besser, wenn er mit krankem Kind nicht vollständig der Arbeit fernbleibt. Im Home-Office kann der Angestellte zumindest die wichtigsten Dinge erledigen, seine Mails bearbeiten oder an Projekten weiterarbeiten, während das Kind sich im Nachbarzimmer gesund schläft. Das wirkt sich sowohl auf das Arbeitsverhältnis als auch auf das Kind positiv aus. Denn es muss so nicht hinter den Projekten der Eltern zurückstecken und angeschlagen oder gar krank in den Kindergarten oder die Schule gehen.

    NACHTEILE VOM HEIMARBEITSPLATZ

    Auch das Home-Office bietet Nachteile. Für alle Beteiligten. So sind kurze Spontanmeetings kaum mehr möglich, einfach mal an der Kaffeemaschine ein Projekt besprechen fällt aus. Auch der soziale Kontakt ist eingeschränkter. Kleine, auch mal private Unterhaltungen zwischen Tür und Angel finden zu Hause nicht statt. Einige verlieren beim Solo-Arbeiten den Bezug zu ihrem Team und fühlen sich als Einzelkämpfer, andere können abends nicht mehr richtig abschalten, weil sie sich in den gleichen Räumlichkeiten wie die Arbeit befinden. Auch gestalten es Angehörige und Bekannte manchmal schwerer als nötig: Partner, die erwarten, dass der Haushalt gemacht ist, weil der andere den ganzen Tag zu Hause ist oder Nachbarn, die zum Ratsch vorbeikommen, weil ja jemand zu Hause ist oder auch Kinder, die nicht verstehen, dass ihre Eltern zwar zu Hause sind, aber dennoch arbeiten müssen; um nur ein paar Beispiele zu nennen. Hier hilft eine klare Abgrenzung bzw. deutliche Ansagen. Wichtig ist, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Beginn des Home-Offices gemeinsam an einen Tisch setzen und offen und ehrlich kommunizieren, was sie sich wünschen und wie ihre Vorstellungen lauten. Mitarbeiterführung remote ist eine vollkommen andere als die Führung eines Teams, das sich vor Ort befindet. Diversen Umfragen nach ist den meisten Angestellten ein Mix aus Home-Office und Präsenztagen am liebsten. Denn so können sie alle privaten Termine gut koordinieren (bspw. die Vorgaben der Heizungsableser oder des Kaminkehrers, aber auch medizinische Routineuntersuchungen, die so nun zu eher untypischen Tages- und Uhrzeiten wahrzunehmen sind) und verlieren dennoch nicht die sozialen Kontakte und das Teamgefühl im Büro. Wenn beide Seiten ehrlich zueinander sind und im steten Austausch bleiben, dann bietet das Home-Office eine gute Möglichkeit, die Zufriedenheit der Angestellten zu erhöhen.

    Wie sieht dein Wunsch-Arbeitsplatz aus?

     
  • Mobbing am Arbeitsplatz

    Viel zu viele Menschen haben während ihres Arbeitslebens mindestens einmal mit Mobbing zu tun. Knapp drei Prozent aller ArbeitnehmerInnen wird mindestens einmal im Arbeitsleben aktiv oder passiv Opfer einer solchen Tat zwischen Kollegen, im Form von Bossing (Mobbing von Chef zu Arbeitnehmer) oder Staffing (Mobbing vom Arbeitnehmer zum Chef). Frauen sind dabei deutlich öfter von Mobbing betroffen als Männer. Unklar ist jedoch, ob das nicht vielmehr in der seitens der Frauen höheren Bereitschaft begründet liegt, über derartige Erfahrungen zu sprechen. Die Auswirkungen sind so vielfältig wie die Vorgehensweisen.

    Was ist Mobbing?

    Das englische Wort to mob bedeutet bedrängen, attackieren, angreifen. In den 1990er Jahren wurde diese Begrifflichkeit schließlich in die Arbeitswelt übernommen. Per Definition liegt Mobbing vor, wenn jemand über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten hinweg mindestens einmal pro Woche diskriminiert, schikaniert, angefeindet oder angegriffen wird. Ziel ist es, bestimmte Personen auszugrenzen und im besten Fall zu entfernen. Ein Part fühlt sich dem anderen überlegen und lässt diesen das spüren. Typisch ist eine konfliktbelastete, feindselige Kommunikation oder vollständige Ignoranz. Während alle anderen freudig begrüßt werden, wird das Mobbingopfer keines Blickes gewürdigt. Auch eine Ungleichbehandlung, etwa bei Urlaubsanträgen, Schichteinteilungen oder in Personalgesprächen ist typisch. Wenn auch nicht hilfreich, so ist es dennoch interessant zu wissen: Mobbing ist selten in einem Problem zwischen Mobber und Mobbingopfer begründet. Vielmehr werden Ängste, Unsicherheiten und (private) Probleme auf das Opfer projiziert.

    Anzeichen von Mobbing

    Typisch für (beginnendes) Mobbing ist die plötzliche Verstummung aller Beteiligten, sobald eine Person den Raum betritt. Auch unsachliche Andeutungen oder die bewusste Streuung von Gerüchten sind erste Anzeichen. Oft wird ein Mobbingopfer nicht gegrüßt, ein von ihm ausgehender Gruß wird nicht erwidert. Aussagen des Opfers werden falsch wiedergegeben und hinter seinem Rücken – oder auch im Beisein – wird negativ gesprochen. Im betrieblichen Rahmen wird die Weitergabe von Informationen eingestellt, die Zusammenarbeit boykottiert. Kleine Fehler und Unachtsamkeiten werden aufgebauscht. Das Mobbingopfer bekommt unwichtige Arbeiten zugeteilt. Mitunter kann der Arbeitsplatz an eine ungemütliche Stelle verschoben werden.

    Folgen von Mobbing

    Die Folgen von Mobbing sind sehr unterschiedlich. Empirisch belegt ist, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Folge von Mobbing sind. Es können psychische wie physische Beschwerden auftreten. Schlafstörungen, Angespanntheit und Nervosität etwa sind sehr häufig, auch Angstzustände, Panikattacken und eine stete Unruhe werden oft beklagt. Physisch kommt es oftmals zu Kopfschmerzen, Magenschmerzen bis hin zum Geschwür, Magen-Darm-Beschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erschöpfung bis hin zur Depression sowie weiteren chronischen Krankheitsverläufen.

    Was kann man tun, wenn gemobbt wird?

    Als Opfer eines Mobbers ist man einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt. Der erste Schritt ist daher, dafür zu sorgen, dass Opfer und Mobber nicht mehr alleine sind. Oftmals wird ein Mobber davon absehen, auf sein Opfer loszugehen, sobald andere Personen anwesend sind. Dennoch ist es empfehlenswert, den Täter unter vier Augen auf seine Umgangsweise anzusprechen. Konflikte und deren Ursachen müssen besprochen werden. Das Zugehen auf den Mobber zeugt von selbstsicherem Auftreten und macht deutlich, dass sich das Opfer den Schikanen nicht mehr beugen wird. Auch bei den Kollegen ist es ratsam, nach dem Grund für das etwaige Verstummen zu fragen. Opfern wird daher empfohlen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Wenn Zeugen anwesend sind, ist das von Vorteil, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Doch auch Aufzeichnungen, etwa mit dem Handy, können hilfreich sein, juristisch in letzter Instanz, aber auch schon für Gespräche mit dem Mobber, dem Chef oder dem Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung. Außerhalb des geschäftlichen Umfelds können Freunde oder eine Selbsthilfegruppe eine gute Anlaufstelle bieten. Auch Coachings, einzeln oder auch mit dem Mobber zusammen in Form einer Mediation, sind hilfreiche Optionen. Wenn das nicht ausreichend ist, sind Therapeuten und Psychologen geschulte Experten, Opfern wieder zurück in die Normalität zu helfen. Ergänzend sollte ein aktiver Stressabbau stattfinden. Sport, autogenes Training, Yoga oder was auch immer dem Opfer hilft, Stress jeglicher Art zu reduzieren.

    Perspektiven und Alternativen

    Sollte die Situation nicht ausreichend gebessert werden können, ist eine typische Reaktion die Kündigung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, juristische Schritte einleiten zu lassen. Das jedoch gestaltet sich oftmals als besonders schwierig. Bislang wird Mobbing noch nicht als Straftat vor dem Gesetz geahndet. Es ist daher immer der Einzelfall zu prüfen. Das wiederum bedeutet, dass das Mobbingopfer verpflichtet ist, die Straftat und insbesondere die Vorsätzlichkeit und Rechtwidrigkeit derer nachzuweisen.
  • Einstellung des Arbeitgebers konträr zu der des Arbeitnehmers

    Als Selbständige steht man immer wieder vor diversen Herausforderungen. Keine davon sollte ein Auftraggeber sein, der einem Bauchschmerzen bereitet. Damit ist in diesem Fall nicht jemand gemeint, der fällige Rechnungen nicht begleicht, nicht erreichbar ist oder seine Anforderungen ständig neu definiert.

    Es geht um Kunden, die gegen den die Moral eines Selbständigen arbeiten.

    Wie meint sie das denn jetzt?

    Jeder Mensch hat zu vielen Dingen eine Meinung. Zu Corona und den Maßnahmen, zu Flüchtlingen, zu Umweltschutz, zu Tempolimits, zu Fleischverzehr und vielen tausend weiteren Themen. Manche davon sind uns egal, zu den meisten aber haben wir eine Meinung. Dürfen wir natürlich und ist sogar gut so.

    Kurz gesagt: Jeder Mensch hat etwa fünf Dinge, die ihm wirklich wichtig sind. Werte, ohne die das Leben nicht sinnvoll ist. Ebenso hat ein jeder fünf Aversionswerte. Dinge, die ein ko-Kriterium darstellen, Dinge, die ein absolutes No-Go sind. Diese sollte jeder für sich benennen können.

    Was aber nun tun, wenn ein Kunde, eine etwaige Referenz, eine absolut konträre Einstellung zu der eigenen hat? Und diese womöglich auch nach außen, ganz offen kommuniziert?

    Die Entscheidung, für oder mit jemandem zu arbeiten, dessen Standpunkt so weit vom eigenen entfernt ist wie nur irgend möglich, obliegt jedem selbst. Eine allgemeingültige Antwort, was richtig ist, gibt es nicht. Es kann sie nicht geben, weil jeder Mensch individuell ist. Jeder Mensch hat seine eigenen Werte und No-Gos.

    Aber es sollten einige Überlegungen in diese Entscheidung mit einfließen. Etwa, ob der Kunde wirklich eine gute Referenz für neue Kunden darstellt. Oder ob man seine Einstellung ignorieren kann, ohne Antipathie oder gar einen Groll zu entwickeln. Ist man so dringend auf diesen einen Auftrag angewiesen, dass alle Moral keine Rolle spielt? Wird die Arbeit für jemanden, dessen Einstellung so sehr gegen die eigenen geht, gerne getan oder wird sie dadurch zur Qual? Dadurch, dass die andere Einstellung offen kommuniziert wird, ist es möglich, dass diese auch auf Kooperationspartner zurückgeführt wird – kann man das handeln oder bringt es die eigene Reputation in Gefahr? Inwieweit ist man selbst in der Lage, Moral, Ethik und die eigenen Werte für einen gewissen Betrag X, das Honorar für diesen Auftrag, zu verkaufen?

    Und wer weiß, wenn dieser eine Auftrag abgelehnt wird, der Selbständige seinen eigenen Prinzipien treu bleibt, ist Raum und Zeit für andere Projekte. Vielleicht ein Herzensprojekt?