Kategorie: Schutz & Prävention

  • Schutz ist kein Zufall: Warum Prävention sexualisierter Gewalt im Verein so wichtig ist

    Prävention und Kinderschutz gehören ganz nach oben auf die Agenda von Vereinen. Und der Grund ist nicht nur „gefühlte Sicherheit“, sondern harte Realität: sexualisierte Gewalt ist häufiger, als es uns lieb ist, und sie hinterlässt tiefe, oft lebenslange psychische, soziale und körperliche Spuren bei Betroffenen. Deshalb muss Prävention systematisch, strukturiert und nicht als „nice to have“ verstanden werden.

    Warum Prävention und Kinderschutz so wichtig sind

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

    • Studien zeigen, dass mindestens 12,7 % der Erwachsenen in Deutschland berichten, in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt zu haben – das entspricht Millionen Menschen. (infodienst.bioeg.de)
    • Hochgerechnet betrifft das etwa 1 Million Kinder und Jugendliche in Deutschland, also statistisch 1–2 Kinder pro Schulklasse. (zartbitter-muenster.de)
    • Weltweit gaben bei einer großen Meta-Analyse ca. 19,9 % der Frauen und 13,8 % der Männer an, in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. (beauftragte-missbrauch.de)
    • In Sport- und Freizeitbereichen, also auch in Vereinen, sind Kinder und Jugendliche nicht geschützt: Rund 1 von 5 Kindern in Europa erlebt irgendwann eine Form von sexualisierter Gewalt – und gerade im Sport kann das passieren, weil Vertrauen und Nähe zur Norm gehören. (human-rights-channel.coe.int)

    Und das sind nur die Fälle, die überhaupt berichtete werden. Das sogenannte Dunkelfeld – also das nicht gemeldete oder nicht bekannte Ausmaß – ist deutlich größer. (infodienst.bioeg.de)

    Die Folgen für Betroffene sind massiv

    Sexualisierte Gewalt ist kein „Einzelfall“, der ohne Konsequenzen bleibt. Die Forschung zeigt, dass Kinder und Jugendliche, die Opfer wurden, häufig:

    • psychische Langzeitschäden entwickeln, z. B. Depressionen, Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen,
    • Probleme in Beziehungen und beim Vertrauen haben,
    • im Erwachsenenalter häufig noch körperliche und soziale Schwierigkeiten erleben.

    Diese Folgen sind nicht nur individuell tragisch, sondern haben auch gesellschaftliche Kosten – psychische Belastungen, Therapiebedarf, Auswirkungen auf Bildung und Teilhabe.

    Warum Vereine eine Schlüsselrolle haben

    Vereine sind für viele Kinder ein zweites Zuhause:

    • Vertrauensbeziehungen entstehen zwischen Kindern und Trainer:innen/Betreuer:innen.
    • Es gibt körperliche Nähe und Betreuungssituationen (z. B. Umkleiden, Trainings), die Risiken bergen können.
    • Kinder sind in der Regel auf Erwachsene angewiesen, die Macht über sie haben (Trainingspläne, Betreuung, Platzvergaben).

    Gerade deshalb muss Prävention im Verein systematisch verankert sein – nicht nur sporadisch oder „wenn Zeit ist“. Denn wo Kinder Schutz suchen, dürfen sie nicht Gefahr finden.

    Was statistische und praktische Perspektiven unterstreichen

    👉 Präventionsmaßnahmen wirken: Sensibilisierung, klare Schutzkonzepte und Ansprechpersonen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Missbrauch entdeckt, angezeigt und gestoppt wird, bevor weitere Kinder betroffen sind.

    👉 Ohne Schutzkonzepte bleibt Risiko bestehen: Monitoring in Schulen zeigt, dass Schutzkonzepte nur langsam umgesetzt werden und oft nur als halbe Maßnahmen existieren – und dort, wo sie etabliert sind, steigt die Sicherheit. (beauftragte-missbrauch.de)

    👉 Vereine haben noch Nachholbedarf: Studien zu Sportvereinen zeigen, dass kinderschutzrelevante Themen in vielen Vereinen noch nicht umfassend angekommen sind – z. B. sind Ansprechpersonen oder spezialisierte Schulungen häufig die Ausnahme. (beauftragte-missbrauch.de)

    Schulung und Sensibilisierung

      • Fortbildungen für alle Verantwortlichen: Alle Trainer, Betreuer und Vorstandsmitglieder sollten regelmäßig Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und zu rechtlichen Grundlagen absolvieren.
      • Sensibilisierungskampagnen: Aufklärung über die Formen sexualisierter Gewalt und deren Auswirkungen. Hierzu gehören Informationsveranstaltungen und Materialien, die auf die Prävention hinweisen.
    1. Klare Verhaltensregeln und Richtlinien:
      • Verhaltenskodex: Vereine sollten einen klaren Verhaltenskodex entwickeln, der das Verhalten von Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Mitgliedern im Umgang miteinander regelt. Dies kann auch ein Ansprechpartner für Betroffene umfassen.
      • Einverständniserklärungen: Insbesondere für Kinder- und Jugendgruppen sollten klare Richtlinien über körperliche Nähe und Interaktionen bestehen.
    2. Hintergrundüberprüfungen:
      • Erweiterte Führungszeugnisse: Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.
      • Prüfung der Eignung: Zusätzlich zur rechtlichen Überprüfung sollten auch persönliche und fachliche Eignung sowie Motivation zur Arbeit mit jungen Menschen hinterfragt werden.
    3. Ansprechpersonen und Unterstützung:
      • Vertrauenspersonen: Vereine sollten Vertrauenspersonen benennen, an die sich Betroffene von sexualisierter Gewalt wenden können. Diese Personen sollten gut geschult und für solche Fälle sensibilisiert sein.
      • Externe Beratungsstellen: Es ist sinnvoll, auch Kontakte zu externen Beratungsstellen zu pflegen, um bei Verdachtsmomenten Unterstützung zu erhalten.
    4. Anonyme Meldemöglichkeiten:
      • Meldesysteme: Anonyme oder vertrauliche Meldesysteme ermöglichen es, Verdachtsmomente auf sexualisierte Gewalt zu melden, ohne dass die Betroffenen sofort bekannt werden müssen.
    5. Prävention in der Vereinsstruktur verankern:
      • Ressourcen bereitstellen: Es ist wichtig, Prävention als festen Bestandteil der Vereinsarbeit zu etablieren und die nötigen Ressourcen – Zeit, Geld, Expertise – dafür bereitzustellen.
      • Regelmäßige Evaluation: Es sollten regelmäßig Evaluationsprozesse stattfinden, um die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen zu überprüfen.
    6. Kooperation mit Fachstellen:
      • Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen: Vereine sollten mit spezialisierten Beratungsstellen zusammenarbeiten, um sich über aktuelle Entwicklungen und Best-Practice-Ansätze in der Prävention auf dem Laufenden zu halten.

    Die Prävention von sexualisierter Gewalt in Vereinen erfordert ein langfristiges und tiefgehendes Engagement, das weit über einmalige Schulungen hinausgeht. Die Umsetzung einer Kultur des respektvollen und sicheren Miteinanders ist essenziell, um das Risiko für Übergriffe zu minimieren.

    📌 Fazit

    Prävention ist kein „Extra“, sondern zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Vereinsarbeit. Die Zahlen zeigen: sexualisierte Gewalt ist Realität, nicht hypothetisch. Jeder Verein, der Kinder und Jugendliche betreut, steht in der Verantwortung, Schutz ernst zu nehmen – für das Wohl der Kinder, für das Vertrauen der Eltern und für eine gesunde Vereins- und Sportkultur.

     

  • Gruppenchats bei Kindern: Was Eltern, Trainer:innen und Vereine wissen sollten

    In Zeiten von Smartphones, WhatsApp und Co. sind Gruppenchats aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen kaum noch wegzudenken. Ob für die Klasse, die Fußballmannschaft oder die Tanzgruppe – diese Chats versprechen schnelle Kommunikation, Teamkoordination und ein Gefühl der Gemeinschaft. Doch wie bei fast allem im digitalen Raum gibt es auch hier Schattenseiten, die Eltern, Trainer:innen und Vereine kennen sollten.

    Die Vorteile von Gruppenchats

    Zunächst einmal: Gruppenchats können richtig praktisch sein. Sie ermöglichen es, Termine schnell abzusprechen, Änderungen kurzfristig mitzuteilen oder spontane Treffen zu organisieren. Gerade im Schul- oder Vereinsalltag sparen Gruppenchats oft viel Zeit – keine endlosen Telefonketten mehr oder verlorene Zettel mit Terminen.

    Für Kinder und Jugendliche haben sie außerdem einen sozialen Nutzen: In der digitalen Welt entstehen Freundschaften, die über den Schulhof oder die Sporthalle hinausgehen. Gruppenchats bieten einen Raum, um sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen oder kleine Erfolgserlebnisse zu teilen. Ein Kind, das im Fußballtraining ein Tor geschossen hat, kann gleich Lob von der ganzen Mannschaft bekommen. In Klassenchats können Kinder Hausaufgabenfragen stellen oder sich auf gemeinsame Projekte vorbereiten.

    Und nicht zu vergessen: Gruppenchats können auch inklusive Räume schaffen. Kinder, die eher zurückhaltend sind, finden hier manchmal leichter Zugang zur Gruppe, da sie schriftlich kommunizieren können und nicht direkt im „Präsenz-Sturm“ agieren müssen.

    Risiken und Gefahren von Gruppenchats

    So praktisch sie sind – Gruppenchats bergen auch Risiken, die Eltern, Lehrer:innen und Trainer:innen nicht ignorieren sollten.

    1. Mobbing und Ausgrenzung

    In Gruppenchats kann Mobbing subtiler und gleichzeitig anhaltender sein. Ein spöttischer Kommentar, der schnell gepostet wird, erreicht sofort die ganze Gruppe und bleibt oft gespeichert. Kinder, die sich ausgeschlossen fühlen, erleben die Wirkung solcher Nachrichten intensiv. Auch das „stille Mitlesen“ – also Kinder, die Nachrichten nur verfolgen, aber nicht antworten – kann Gefühle von Isolation verstärken.

    2. Überforderung und Stress

    Gruppenchats erzeugen sozialen Druck. Kinder fühlen sich oft verpflichtet, sofort zu reagieren oder ständig „up to date“ zu sein. Die permanente Verfügbarkeit kann zu Stress, Schlafstörungen und einem Gefühl der Überforderung führen.

    3. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

    Viele Kinder posten Fotos, Videos oder Standorte, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Ein einmal geteiltes Bild kann sich schnell vervielfältigen oder in die falschen Hände geraten. Eltern und Vereine müssen darauf achten, dass die Privatsphäre der Kinder respektiert wird und keine sensiblen Daten unkontrolliert geteilt werden.

    4. Risiko von sexualisierter Gewalt

    Leider sind Kinder online auch Risiken ausgesetzt, die über bloßes Mobbing hinausgehen. Unbekannte Dritte oder sogar Gleichaltrige können durch Gruppenchats Zugang zu Kindern finden. Trainer:innen, Eltern und Vereine müssen hier besonders wachsam sein, klare Regeln aufstellen und Präventionsmaßnahmen implementieren.

    Spezielle Risiken in Sportvereinen

    Gruppenchats in Sportvereinen haben eigene Herausforderungen. Hier treffen Kinder und Jugendliche auf Erwachsene – Trainer:innen, Betreuer:innen oder Übungsleiter:innen. Die Hierarchien sind klar, und die Nähe kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen.

    1. Verantwortung der Trainer:innen

    Trainer:innen stehen in der Pflicht, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Dazu gehört, dass sie sich bewusst sind, welche Inhalte in Gruppenchats geteilt werden dürfen. Sensible Themen wie Gesundheitsdaten, Familieninformationen oder persönliche Fotos sollten nicht ungefiltert ausgetauscht werden. Auch der korrekte Umgang mit den Telefonnummern und Profilbildern muss allen Gruppenmitgliedern klar sein.

    2. Prävention sexualisierter Gewalt

    Gruppenchats können ein Einfallstor für Grenzverletzungen sein. Trainer:innen müssen darauf achten, professionelle Distanz zu wahren und klare Regeln für die Kommunikation festzulegen. Vereinsinterne Richtlinien, Aufklärung der Kinder über ihre Rechte und die Einführung von „zweiten Ansprechpartner:innen“ im Verein sind wichtige Präventionsmaßnahmen.

    3. Datenschutz

    Viele Sportvereine nutzen WhatsApp-Gruppen, ohne die datenschutzrechtlichen Aspekte zu bedenken. Namen, Telefonnummern oder Fotos von Kindern werden häufig ohne Einverständnis geteilt. Vereine sollten Alternativen prüfen, bei denen die Daten der Kinder geschützt sind, z. B. Messenger mit verschlüsseltem, datenschutzkonformen Rahmen oder vereinsinterne Kommunikationsplattformen. Auch muss sichergestellt werden, dass Gruppenmitglieder sich an die rechtlichen Vorgaben halten.

    4. Konflikte und Transparenz

    Gruppenchats können Konflikte schnell eskalieren lassen, besonders wenn Nachrichten missverstanden werden. Trainer:innen sollten bewusst moderierend eingreifen, klare Regeln für den Umgang miteinander aufstellen und den Kindern Sicherheit geben.

    Praktische Tipps für Eltern und Trainer:innen

    Um die Vorteile von Gruppenchats zu nutzen und die Risiken zu minimieren, können folgende Maßnahmen helfen:

    • Regeln aufstellen: Klare Absprachen darüber, welche Inhalte geteilt werden 
    • dürfen, wann geantwortet werden sollte und wie respektvoll miteinander umgegangen wird.
    • Eltern informieren: Gerade bei jüngeren Kindern sollten Eltern wissen, welche Chats existieren und welche Inhalte geteilt werden.
    • Alternativen prüfen: Für Vereine bieten sich datenschutzkonforme Plattformen an, auf denen Kinder und Trainer:innen sicher kommunizieren können.
    • Aufklärung und Sensibilisierung: Kinder sollten lernen, wie sie sich online schützen, Grenzüberschreitungen erkennen und im Notfall melden können.
    • Grenzen der Trainer:innen wahren: Erwachsene sollten private Kontakte auf Social Media möglichst vermeiden und offizielle Kommunikationswege nutzen.
    • Regelmäßige Reflexion: Gruppenchats regelmäßig evaluieren – funktioniert die Kommunikation? Gibt es Probleme? Wie kann man sie lösen?

    Fazit

    Gruppenchats sind ein zweischneidiges Schwert: Sie bieten enorme Vorteile für Kommunikation, Teamgeist und soziale Teilhabe, bergen aber auch erhebliche Risiken – von Mobbing über Datenschutzprobleme bis hin zu potenziellen Gefahren für die Kinder im Kontext sexualisierter Gewalt. Besonders in Sportvereinen, in denen Erwachsene und Kinder in enger Beziehung stehen, müssen klare Regeln, Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung stattfinden.

    Eltern, Trainer:innen und Vereine sollten die Chancen nutzen, aber nie die Risiken aus den Augen verlieren. Nur so können Gruppenchats zu einem sicheren, praktischen und positiven Werkzeug für Kinder und Jugendliche werden.

     

     

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    Wenn du Unterstützung oder Begleitung bei der Vermittlung/Festigung der Medienkompetenz deines Kindes benötigst, bin ich dir gern behilflich.

  • Cybermobbing – was kannst du tun?

    Spätestens seit Zeiten des Home-Schoolings und des Home-Office ist Cybermobbing jedem ein Begriff. Cybermobbing ist das bewusste und dauerhafte Ausgrenzen einer einzelnen Person aus einem geschlossenen Kreis wie etwa der Schulklasse oder der Abteilung im Job. Die Vorgehensweisen sind dabei ähnlich wie beim Mobbing, sie können allerdings rund um die Uhr und vollkommen ortsunabhängig stattfinden. Auch sind online getätigte Aussagen für viel mehr Menschen einsehbar und nur schwerer wieder aus dem Internet-Orbit zu entfernen. Diffamierende Bilder etwa verbreiten sich in Windeseile und können kaum mehr endgültig gelöscht werden. Die Betroffenen werden immer jünger, die Auswirkungen bleiben die gleichen.

    Cyberlife III Studie vom Bündnis gegen Cybermobbing

    Die im Jahr 2020 vom Bündnis gegen Cybermobbing bereits zum dritten Mal durchgeführte Studie Cyberlife III bringt klare Ergebnisse ans Licht: Schon in der Altersgruppe der 6- bis 12- jährigen sind 40% der Kinder regelmäßig in sozialen Netzwerken wie facebook unterwegs. Dass viele dieser Netzwerke eine Altersbeschränkung haben, WhatsApp etwa ist an ein Mindestalter von 13 Jahren geknüpft, wird ignoriert. Kein Wunder also, dass auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen steigt, die bereits in jungen Jahren mit Cybermobbing in Berührung kommen. Seit 2017 ist die Zahl derjenigen auf 17,3 % gestiegen. Das bedeutet, dass fast zwei Millionen Schulkinder bereits mit Cybermobbing in Kontakt gekommen sind.

    Cybermobbing bei Kindern

    Die Verlagerung der sozialen Kontakte sowie des Schulalltags in den letzten Monaten ins Onlineleben tragen ihren Beitrag zu dieser Entwicklung bei, schon in Grundschulklassen geht es los. Erschreckend dabei ist der Anstieg der Betroffenen, die von gravierenden Folgen berichten. In den letzten drei Jahren ist die Anzahl der Betroffenen, die Suizidgedanken äußerten, um 20 % gestiegen. Die Anzahl derjenigen, die sich mit Hilfe von Tabletten oder Alkohol aus der Situation herausflüchten wollten, sogar um 30 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf von Cybermobbing betroffene Kinder und Jugendliche.

    Was ist Mobbing eigentlich?

    Cybermobbing wird definiert als die Belästigung, Nötigung, Bedrängung und Verleumdung anderer Menschen mit Hilfe elektronische Kommunikationsmittel. Mobbing an Schulen ist das systematische Ausgrenzen einer Schülerin oder eines Schülers über einen längeren Zeitraum. Beim Mobbing, so auch beim Cybermobbing, herrscht ein Machtungleichgewicht. Das bedeutet, dass durch die Anzahl der Beteiligten eine Seite – die des Opfers – deutlich weniger mächtig ist als die Täterseite. Während das Mobbing im echten Leben nach Schulschluss automatisch ein Ende findet, ist das Cybermobbing rund um die Uhr möglich. WhatsApp-Gruppenchats und die Nutzung sozialer Netzwerke machen das möglich. Auch müssen sich beide Parteien nicht mehr am gleichen Ort befinden. Konkrete Mobbinghandlungen können etwa das unerlaubte Onlinestellen eines Fotos sein, aber auch das nicht einladen zu einer Veranstaltung, bei der alle anderen anwesend sind. Offensichtlicher wird es, wenn im Klassenchat kollektiv gegen jemanden gehetzt wird. Die häufigsten Cybermobbing-Taten sind Beleidigungen und Beschimpfungen, gefolgt von Gerüchten und Verleumdungen.

    Folgen von Cybermobbing

    Neben den gravierenden Folgen der Suizidgedanken oder des Drogenkonsums hat Cybermobbing auch weitere Auswirkungen. Allen voran stehen hier eine bedrückte Stimmung und ein Leistungsabfall in der Schule. Häufiges Fehlen im Unterricht und Konzentrationsprobleme sind ebenso auf das Mobbing zurückzuführen wie Angst und Wut. Orte, an denen gemobbt wird, wollen vermieden werden. Daher sollten sowohl Eltern als auch Lehrkräfte bei Auftreten von ungewöhnlich hohen Fehlzeiten hellhörig werden. Das gleiche gilt auch in der Arbeitswelt.

    Cybermobbing in Schulen – wie sehen es Eltern und Lehrkräften?

    Während sich beim Mobbing Opfer und Täter in der Regel am gleichen Ort befinden und so Gesicht zeigen müssen, kann sich der Täter beim Cybermobbing in der Anonymität des Internets verstecken. Das fördert in der Wahrnehmung vieler Eltern auch die Gewaltbereitschaft. Die Eltern selbst, wenn sie denn überhaupt vom Mobbing an ihrem Kind erfahren, fühlen sich häufig überfordert. Dass Eltern mit dem Cybermobbing überfordert sind, zeigt eine der häufigsten Reaktionen. Und diese Reaktion der Eltern ist fatal: Anstatt mit dem Kind oder dem Jugendlichen vertrauensvoll über das Mobbing zu sprechen, werden sie bestraft, indem ihnen der Zugang zu den Endgeräten verwehrt wird. Das ist oftmals ein redlicher Gedanke, führt in der Realität aber häufiger dazu, dass Eltern nichts vom Cybermobbing erfahren, aus Angst davor, dass das Handy oder der PC dann nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Überforderung liegt mitunter daran, dass in den Schulen kaum Prävention und Aufklärung angeboten wird. Die Lehrkräfte sehen das ähnlich. Die Opfer von Cybermobbing werden immer jünger. Die Folgen immer gravierender. Dr. Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK, berichtet von Angst, Schlafstörungen und Depressionen als Folgen – genauso wie bei allen anderen Mobbingarten. Dass dabei vor allem die sowieso schon emotional besonders verletzlichen Kinder und Jugendlichen auch Jahre später noch an Folgen leiden, ist laut seiner Aussage keine Seltenheit.

    Reaktionen auf und Hintergründe von Cybermobbing

    Kindliche und jugendliche Opfer von Cybermobbing reagieren in 61% der Fälle verletzt, 53% jedoch mit Wut. Dass sich bei ihnen im Laufe der Zeit die Opfer-Täter-Dynamik wandeln könnte, ist möglich. Cybermobbing wächst – Corona verstärkt dieses Wachstum noch. Durch die Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht in den Schulen und die geltenden Kontaktbeschränkungen verlagern sich die sozialen Kontakte immer mehr ins Internet. Tragisch dabei ist, dass die Täter bei Cybermobbing kaum sanktioniert werden und häufig mit ihren Schikanen ungestraft davonkommen. Hier könnte Prävention Abhilfe schaffen. Kinder und Jugendliche können mit den technischen Gegebenheiten des Internets und der Endgeräte oftmals intuitiv umgehen, ihre Medienkompetenz hingegen ist weniger ausgeprägt. Angebote, die den Umgang miteinander in den sozialen Netzwerken vermitteln sowie den Klassenzusammenhalt stärken, können an dieser Stelle viel bewirken.

    Handlungsempfehlungen vom Bündnis gegen Cybermobbing

    Bereits stattfindende Präventionsarbeit muss nicht nur verstärkt werden, sondern bereits in den Grundschulen angeboten werden. Dazu gehört nicht nur der soziale Umgang im Internet für die Kinder, sondern auch eine optimierte Lehrkraftfortbildung. Auch sollten die Eltern wissen, was ihr Nachwuchs im Internet tut und wie sie dabei unterstützen können. Sie sollten die Inhalte und Funktionsweisen der jeweiligen Netzwerke ihres Kindes kennen und wissen, auf welchen Plattformen ihr Nachwuchs unterwegs ist. Befähigen können sich Lehrkräfte und Eltern mit Hilfe externer Experten, die sich mit dem Thema befassen und umfangreich aufklären können. Letztlich ist auch die Politik gefragt, ein Gesetz gegen Cybermobbing ins Leben zu rufen. In Österreich etwa existiert ein solches bereits seit 2016.

    Rechtslage bei Cybermobbing

    Während andere Länder in diesem Bereich schon weiter sind, handelt es sich in Deutschland bei Cybermobbing ebenso wie bei Mobbing um keine anerkannte Straftat. Einzelne Handlungen aber sind durchaus strafbar. Das belegen zahlreiche Gerichtsurteile aus den letzten Jahren, in denen die Täter zu teilweise sehr hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Möglich ist die Verfolgung eines Straftatbestands jedoch nur dann, der Betroffene aktiv eine Anzeige vornimmt und Beweise gesichert sind. Daher ist es ratsam, alles, was im Rahmen des Cybermobbings passiert, zu sichern: Dateien speichern, Screenshots machen und Accounts nach Möglichkeit nicht löschen. Auch ein Mobbing-Tagebuch ist hilfreich. Nicht nur, dass sich die Betroffenen darin alles von der Seele schreiben können, es dient auch als Gedankenstütze. Verhandlungen finden oftmals in großem zeitlichem Abstand zur Anzeige statt, so dass es gut ist, wenn sich der oder die Betroffene die Situationen nochmals in Gedächtnis zurückholen kann. Im besten Fall werden daher nicht nur die Situationen beschrieben, sondern auch die Namen aller Beteiligten, der konkrete Ort, die genaue Uhrzeit und auch das empfundene Gefühl notiert. Wenn du selbst mit Kindern zu tun hast, als Elternteil oder als Fachkraft, kannst du bereits ab einem Alter von etwa 10 oder 11 Jahren auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, die auf die Kinder zukommen könnten, wenn sie selbst zum Mobbenden werden. Spätestens ab einem Alter von 14 Jahren sind sie deliktfähig und ihre Taten können geahndet werden.

    Schnelle Tipps bei (Cyber-)Mobbing

    Bist du oder dein Kind aktuell von Cybermobbing betroffen, versuche den Mobbenden nicht mit logischen Argumenten auf die ausgeübten Taten anzusprechen. Das führt eher zu einer noch höheren emotionalen Belastung deinerseits als zu einer Klärung. Wenn du es nicht schaffst, es zu ignorieren, versuche es mit sachlichen Argumenten. Weise auf die Straftaten hin, die begangen werden, anstatt auf die Emotionen, die das Mobbing in dir oder deinem Kind auslöst. Im Online-Bereich gibt es die Funktion des Blockierens. Du kannst das gesamte Profil des Schikanierenden sperren und bekommst so keine Nachrichten mehr. Das hilft häufig jedoch nur kurzfristig und erschwert eine etwaige Beweissammlung. Handelt es sich in der Mobbingsituation um dein Kind, dann versuch nicht, die Situation als Eltern zu klären. Wenn du das für dein Kind übernimmst, bietest du damit direkt einen weiteren Angriffspunkt. Es kommt vor, dass vormalige Opfer zu Tätern werden. Sprich auch da mit deinem Kind drüber – über die Konsequenzen und vor allem über Alternativen, mit der Situation umzugehen. Biete deinem Kind zuhause einen sicheren Hafen. Höre deinem Kind zu und achte schon auf kleine Wesensveränderungen. Nimm dein Kind in den Arm und zeige auf, dass es sich bei den Mobbingtaten der anderen um deren Meinung handelt, die dein Kind aber keineswegs annehmen muss. Zeige deinem Kind, was es alles kann und besinnt euch gemeinsam darauf, wer aus seinem Umfeld es alles lieb hat und zu schätzen weiß.

    Auch zahlreiche Erwachsene von Cybermobbing betroffen

    Die Cyberlife III- Studie konzentriert sich auf Kinder und Jugendlichen in Schulen, Erwachsene sind aber nicht automatisch vor derartigen Angriffen gefeit. Auch bei ihnen sind Veränderungen hinsichtlich ihrer Lebensqualität, ihrer psychischen Gesundheit und der Stimmungslage eine häufige Folge. Diese äußern sich bei Erwachsenen durch vermehrte Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeit bis hin zur Kündigungsbereitschaft.   Wenn du Unterstützung in den Mobbingprävention oder dem Umgang mit Mobbing für deine Schulklasse oder deine Familie benötigst, melde dich gerne.
  • Mobbing am Arbeitsplatz – ein Erfahrungsbericht

    Vor Kurzem wandte sich ein Leser an mich, der durch den Artikel über Mobbing auf mich aufmerksam wurde. Er möchte seine Geschichte gerne erzählen. Sie ist sehr persönlich, weswegen ich ihn behelfsweise Max nenne.

    Wer ist Max?

    Max ist Mitte Dreißig, lebt mit seiner Frau und einem Kind in einer Eigentumswohnung im Südwesten Deutschlands. Er ist gelernter Bürokaufmann, hat zahlreiche Fort- und Weiterbildungen absolviert und arbeitet nun seit mehreren Jahren im gleichen Unternehmen als Verwaltungsangestellter im sozialen Bereich. Die Pandemie 2020, mit all ihren Facetten, lässt Max seinen Job im Allgemeinen, seinen Arbeitgeber im Speziellen neu überdenken. Schon sein Eingangssatz lässt mich erschaudern. „Mobbing steht vor allem in Sozialunternehmen auf der Tagesordnung.“ Üble Anschuldigung, heftige Aussage denke ich im ersten Moment. Bis mir einfällt, dass ich erst vor Kurzem den aktuellen Gesundheitsreport der Barmer GEK gelesen habe. Darin wird berichtet, dass im sozialen Bereich die Zahl der psychisch bedingten Krankschreibungen besonders hoch ist. Ich lasse Max erzählen.

    Max´ Geschichte

    „Während ein Arbeitskollege, dem schon seit Monaten ein Betrug hinsichtlich der Arbeitszeit vorgeworfen wird, mitsamt der sensiblen Daten aller Kunden ins Home Office ausquartiert wird, müssen andere, teilweise alleinerziehende, Kollegen, zusehen, wie sie bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder Arbeit und Fürsorgepflicht für den Nachwuchs unter einen Hut bringen. Auch zur Risikogruppe gehörende oder in BEM-Maßnahmen (berufliches Eingliederungsmanagement) befindliche Kollegen dürfen aus Gründen des Datenschutzes nicht ins Home Office – so lautet die Aussage der Geschäftsführung. Allgemeine Aufrufe, mögliche Tätigkeitsfelder remote erledigen zu lassen werden ebenso ignoriert wie die Einhaltung vorgegebener Hygienekonzepte. Stattdessen sollen vertraglich geregelte Arbeitszeiten angepasst werden, unabhängig der Gründe für eben genau diese vereinbarte Zeiteinteilung. Unbezahlter Urlaub dürfe genommen werden, wenn man sich an seinem Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin nicht ausreichend geschützt fühlt.“ Max wirkt verzweifelt. „Hinzu kommt, dass Aufgaben mit einer Deadline versehen werden, die aber durch die Absage des remote-Arbeitens nicht eingehalten werden können. Der Mitarbeiter muss sich aber trotz genehmigten Überstundenabbaus oder bestätigter Urlaubstage rechtfertigen.“ Seine Stimme beginnt zu zittern, während Max von mehreren Kollegen berichtet, die das Verhalten seiner Vorgesetzten mindestens sehr fragwürdig finden, des Öfteren fällt auch die Bezeichnung „Mobbing“.

    Angestellte sind Mobbing meist ausgeliefert

    Angestellte sind einem solchen Verhalten oft ausgeliefert. Zu Zeiten von Corona ist ein Wechsel des Arbeitsplatzes nicht einfach, nach eigenen Aussagen hat Max es mehrfach versucht. „Nicht nur die Unsicherheit, die ein Jobwechsel per se mit sich bringt, macht mir zu schaffen. Das ständige Misstrauen und der dauernde Kampf zermürben mich. Ich habe keine Kraft mehr für den Bewerbungsprozess. Hinzu kommt, dass das permanente Heruntermachen mein Selbstbewusstsein ziemlich eingeschränkt hat.“ Inzwischen hat Max Tränen in den Augen. Seine Frau ist sich sicher, dass die Geschäftsführung die aktuelle Situation vollkommen ausnutzt, berichtet Max weiter. „Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist aus verschiedenen Gründen quasi nicht möglich, deswegen wird versucht, mich und die anderen betreffenden Mitarbeiter dazu zu bringen, von sich aus zu gehen. Das wurde schon mehrfach so gemacht, in den meisten Fällen erfolgreich.„, weiß Max. „Es ist traurig, dass auf diesem Wege seit Jahren gutes Personal vergrault wird„, erinnert sich Max und fügt direkt an, dass der Betriebsrat zwar informiert sei, aber nichts tun könne. Sein Blick ist gen Boden gerichtet, er selbst in sich zusammengefallen.

    Was können Opfer von Mobbing tun?

    Von Mobbing betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen meist eine erhöhte Fehlzeit auf, das geht aus zahlreichen Studien hervor. Doch der Nachweis eines Mobbingfalls, in diesem konkreten Beispiel handelt es sich um die Form des so genannten Bossings, bei dem das Mobben vom Chef ausgeübt wird, ist sehr schwierig. Betroffenen wird das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfohlen. Weiterhin sollte vermieden werden, sich mit dem Mobbenden alleine in einem Raum aufzuhalten. Auch ein Gang zum Arzt kann vorübergehend Linderung verschaffen. Während Psychologen beratend zur Seite stehen, kann der Hausarzt mit einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit unterstützen. Nur in seltenen Fällen erledigen sich Mobbingfälle von alleine. Bei der Sonderform des Bossings ist es noch schwieriger, da die höher angesetzten Positionen seltener gewechselt werden. Wer keinen Ausweg mehr weiß und, wie im Fall von Max, auch der Betriebsrat nicht helfen kann, hat die Möglichkeit der juristischen Hilfestellung. Diese ist jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn das Fehlverhalten belegt werden kann. Und selbst dann ist es nicht möglich, sicherzustellen, dass das Mobben beendet wird. Letztlich bleibt den Mobbingopfern meist nur die Kündigung. Auch Max spielt mit dem Gedanken. Doch er hat eine Familie zu ernähren und seine Frau erwartet ihr zweites Kind. Er sieht sich in der Verantwortung, für seine Familie zu sorgen und seine Befindlichkeiten, wie er es nennt, müssen hintenanstehen.

    Herzlichen Dank an Max

    Ich danke Max für seine Offenheit, er dankt mir für das Zuhören. Das darüber Sprechen habe ihm gut getan, lächelt er mich an. Meine Frage, was er sich für die Zukunft wünschen würde, beantwortet er schnell: „Ich wünsche mir, dass Menschen ihre eigenen Probleme nicht auf andere projizieren und jeder seine Arbeit machen kann. Denn meinen Job mag ich sehr. Nur die Umstände ertrage ich nicht mehr.“

    Erste Hilfe können Betroffene etwa beim Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten bekommen.

     
  • BEM – was bedeutet das für mich?

    Das BEM: Ein Brief aus dem Arbeitgeberpostfach: Der Briefkasten klingelt. Ein Schreiben des Arbeitgebers liegt darin – und es ist ein Schreiben zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM). Viele Mitarbeiter*innen fühlen sich zunächst überfordert: Juristische Begriffe, Paragrafen aus Sozial- und Gesetzesbüchern, Worte wie Arbeitsplatzerhalt oder berufliche Nachteile wirken einschüchternd. Wer noch nie mit dem BEM in Berührung kam, kann sich schnell überfordert fühlen – doch das System hat klare Regeln und Ziele.

    Wer bekommt eine Einladung zum BEM?

    Alle Angestellten, die innerhalb eines Jahres sechs Wochen oder länger erkrankt waren, erhalten eine Einladung zum BEM. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine lange Erkrankung oder mehrere kurze Abwesenheiten handelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein solches Gespräch anzubieten. Die Teilnahme ist für den Arbeitnehmer freiwillig, Gründe für eine Absage müssen nicht genannt werden.
    Rechtsgrundlage: § 84 SGB IX Gesetzestext hier

    Ziel des Gesprächs

    Im BEM-Gespräch geht es darum, gemeinsam Wege zu finden, weitere Erkrankungen zu verhindern oder bestehende Beschwerden zu lindern. Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein:
    • Ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz bei Rückenproblemen
    • Versetzungen bei Konflikten oder Mobbing
    • Teamwechsel oder individuelle Arbeitszeitmodelle
    • Unterstützung bei der Gesundheitsförderung
    Die Gründe für die Erkrankung müssen dabei nicht offengelegt werden – sie können hilfreich sein, sind aber keine Pflicht.

    Wer führt das BEM-Gespräch?

    Idealerweise gibt es einen BEM-Beauftragten im Unternehmen. Fehlt diese Position, können Personalabteilung, Abteilungsleitung oder Geschäftsführung das Gespräch führen. Wichtig: Je höher die Position der Gesprächspartnerinnen, desto eher fühlen sich Mitarbeiterinnen möglicherweise eingeschüchtert. Auch die Anwesenheit mehrerer Personen kann Hemmschwellen erhöhen. Arbeitnehmer*innen haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen – das kann ein Anwalt, Betriebsratsmitglied oder eine private Bezugsperson sein.

    Ablauf und Wirkung

    Ziel des BEM ist, dass der Arbeitnehmer wieder vollumfänglich arbeitsfähig wird.
    • Vorschläge des Mitarbeiters werden besprochen
    • Das Unternehmen prüft, welche Maßnahmen umsetzbar sind
    • Schriftliche Fixierungen bedürfen vorheriger Zustimmung des Mitarbeiters
    Datenschutzrechtliche Grundlage
    Das BEM soll helfen, weitere Krankheitsausfälle zu verhindern und einen sicheren Wiedereinstieg zu ermöglichen.

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer*innen durch ihre Tätigkeit physisch und psychisch keinen Schaden nehmen. Gleichzeitig kann von einem Unternehmen nicht erwartet werden, alle Abläufe für einzelne Mitarbeiter*innen komplett anzupassen. Krankheitsbedingte Kündigungen bleiben daher unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Eine Kündigung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn:
    • Die Gesundheitsprognose unsicher ist
    • Eine langfristige Beeinträchtigung zu erwarten ist
    • Betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden
    Kündigungsschutz greift ab:
    • Mitarbeiterzahl: mindestens 10
    • Betriebszugehörigkeit: mehr als 6 Monate
    Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, aber ein BEM-Gespräch ist oft Voraussetzung für die Rechtssicherheit.

    Fazit: BEM als Chance

    Auch wenn ein BEM in Einzelfällen ein Schritt hin zur Kündigung sein kann, ist es in den meisten Fällen positiv zu bewerten.
    • Gemeinsam lassen sich Lösungen finden, die für beide Seiten tragbar sind
    • Weiteren Ausfällen kann vorgebeugt werden
    • Wer sich unsicher fühlt, kann sich an Betriebs- oder Personalrat bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden
    Richtig genutzt, ist das BEM ein Instrument der Prävention und Fürsorge, das Mitarbeiter*innen und Unternehmen gleichermaßen zugutekommt.
  • Stalking ist kein Kavaliersdelikt

    Stalken wird oftmals gleichgesetzt mit verschmähter Liebe. Joe in der Serie „You – Du wirst mich lieben“ etwa ist der typische Stalker: Er lernt das Mädchen seiner Träume kennen und verfolgt sie auf Schritt und Tritt. Er geht sogar so weit, die ihr nahestehenden Menschen auszuspionieren, um die Frau noch mehr unter Kontrolle zu bekommen. Dass die Serienfigur sogar vor Mord nicht zurückschreckt, zeigt deutlich, wie gefährlich Stalking werden kann.

     

    Was ist Stalking?

     

    Stalking bedeutet per Definition, ein wiederholtes Verfolgen und Nachstellen. Penetrante Belästigung ist dabei an der Tagesordnung, auch vor Drohungen wird nicht zurückgeschreckt. Es kann sogar so weit gehen, dass es zu psychischer oder körperlicher Gewalt kommt. Stalker terrorisieren über einen längeren Zeitraum hinweg, es handelt sich dabei nicht um Einzeltaten.

     

    Gründe für Stalker

     

    Der Grund ist häufig, aber nicht ausschließlich, eine vermeintliche Liebe sein. Eine verschmähte Liebe, eine beendete Liebe, eine unerfüllte Liebe.

     

    Es kann jedoch auch um die Kontrolle über den anderen gehen. Neid und Missgunst können einen Stalker ebenso antreiben wie Hass und Rachegefühle.

     

    Was aber machen, wenn man die Befürchtung hat, gestalkt zu werden?

     

    Heut zu Tage ist es relativ einfach, jemanden auszuspionieren. Social Media sei Dank kann jeder verfolgen, wer sich wann, wo und mit wem aufhält und welchen Hobbys nachgegangen wird.

     

    Dabei muss das Opfer nicht einmal selbst aktiv in den Netzwerken sein, es ist oftmals schon ausreichend, wenn es die Freunde sind.

     

    Ein erster Schritt, den Stalker fernzuhalten, sollte daher sein, die für ihn leicht zugänglichen Informationen zu vermeiden: Social-Media-Profile hinsichtlich der Privatsphäre-Einstellungen überprüfen und nur den Menschen Zugang gewähren, denen man vertraut. Auf den gängigen Plattformen können Nutzer blockiert werden. Auch das ist eine Möglichkeit, den Stalker von den eigenen Posts fernzuhalten. Zumindest dann, wenn die Profilnamen bekannt sind und keine weiteren Profile unter anderem Namen erstellt werden.

     

    Durch das Taggen des Ortes, an dem man sich aktuell befindet, wird es anderen ebenfalls leicht gemacht, die Aufenthaltsorte nachzuvollziehen. Insbesondere, wenn sich eine Regelmäßigkeit daraus ableiten lässt.

     

    Private Daten, die über den Hausmüll entsorgt werden, bieten eine weitere Informationsquelle. Etwa Schreiben vom Arbeitgeber, Banken oder Betreuungseinrichtungen der Kinder.

     

    Weiterhin ist es ratsam, die Telefonnummern zu ändern, mindestens aber den Stalker auf die Block-Liste zu setzen. Eine Annahme von unbekannten Rufnummern sollte ebenso verweigert werden wie die von Anrufern ohne Rufnummernübertragung.

     

    Wenn der Stalker weitermacht

     

    Geht der Stalker bereits so weit und spricht sein Opfer direkt an oder hält sich offensichtlich häufig in den dessen Reichweite auf, kann es hilfreich sein, sich nur noch in Begleitung zu diesen Orten zu bewegen. Auf jeden Fall aber sollte das Umfeld schon beim Verdacht auf einen Stalker informiert werden.

     

    Ein gravierender, oftmals nicht gewollte, aber manchmal nicht vermeidbarer, Schritt ist der Gang zur Polizei. Wer sich bedroht fühlt und nur noch mit Angst das Haus verlassen kann, sich eventuell sogar in seiner Wohnung nicht mehr sicher fühlt, sollte schnellstmöglich Anzeige erstatten. Das ist in jeder Polizeiinspektion möglich. Optimal ist es, möglichst viele Belege über die Stalking-Taten vorlegen zu können, etwa anhand eines Stalking-Tagebuchs.

     

    Nicht versuchen, es selbst zu lösen

     

    Menschen hoffen oft, dass sie an die Vernunft des anderen appellieren können und versuchen daher, in noch einem letzten Gespräch eine klärende Aussprache zu bekommen. Insbesondere dann, wenn es sich bei dem Stalker um einen Ex-Partner oder einen Arbeitskollegen handelt.

     

    Was im Normalfall eine erfolgversprechende Lösung ist, bewirkt beim Stalking das genaue Gegenteil. Der Stalker fühlt sich darin bestärkt, dass seine Taten gesehen werden und gewollt sind. Die gesagten Worte wie „bitte hör auf damit“ oder „ich habe Angst vor dir“ werden nicht gehört. Oftmals werden sie sogar gegenteilig verstanden und bekräftigen den Stalker in seinen Taten.

     

    Hilfe suchen

     

    Die meisten scheuen den Gang zur Polizei. Ein erster Schritt kann daher sein, sich Unterstützung bei einer Fachberatungsstelle für Stalking-Betroffene zu suchen. Der Weiße Ring ist in diesem Bereich sehr engagiert oder auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit seinem Hilfetelefon.

     

    Bei einer akuten Bedrohung muss die Polizei gerufen werden. Auch, wenn das Opfer den Täter eigentlich nicht strafrechtlich verfolgt wissen möchte.

     

    Wenn es auch den Anschein macht, richtet sich Stalking nicht ausschließlich gegen Frauen. Auch Männer können Opfer dieser Straftat werden und sollten sich ebenso Hilfe suchen wie Mädchen und Frauen.

  • Mobbing am Arbeitsplatz

    Viel zu viele Menschen haben während ihres Arbeitslebens mindestens einmal mit Mobbing zu tun. Knapp drei Prozent aller ArbeitnehmerInnen wird mindestens einmal im Arbeitsleben aktiv oder passiv Opfer einer solchen Tat zwischen Kollegen, im Form von Bossing (Mobbing von Chef zu Arbeitnehmer) oder Staffing (Mobbing vom Arbeitnehmer zum Chef). Frauen sind dabei deutlich öfter von Mobbing betroffen als Männer. Unklar ist jedoch, ob das nicht vielmehr in der seitens der Frauen höheren Bereitschaft begründet liegt, über derartige Erfahrungen zu sprechen. Die Auswirkungen sind so vielfältig wie die Vorgehensweisen.

    Was ist Mobbing?

    Das englische Wort to mob bedeutet bedrängen, attackieren, angreifen. In den 1990er Jahren wurde diese Begrifflichkeit schließlich in die Arbeitswelt übernommen. Per Definition liegt Mobbing vor, wenn jemand über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten hinweg mindestens einmal pro Woche diskriminiert, schikaniert, angefeindet oder angegriffen wird. Ziel ist es, bestimmte Personen auszugrenzen und im besten Fall zu entfernen. Ein Part fühlt sich dem anderen überlegen und lässt diesen das spüren. Typisch ist eine konfliktbelastete, feindselige Kommunikation oder vollständige Ignoranz. Während alle anderen freudig begrüßt werden, wird das Mobbingopfer keines Blickes gewürdigt. Auch eine Ungleichbehandlung, etwa bei Urlaubsanträgen, Schichteinteilungen oder in Personalgesprächen ist typisch. Wenn auch nicht hilfreich, so ist es dennoch interessant zu wissen: Mobbing ist selten in einem Problem zwischen Mobber und Mobbingopfer begründet. Vielmehr werden Ängste, Unsicherheiten und (private) Probleme auf das Opfer projiziert.

    Anzeichen von Mobbing

    Typisch für (beginnendes) Mobbing ist die plötzliche Verstummung aller Beteiligten, sobald eine Person den Raum betritt. Auch unsachliche Andeutungen oder die bewusste Streuung von Gerüchten sind erste Anzeichen. Oft wird ein Mobbingopfer nicht gegrüßt, ein von ihm ausgehender Gruß wird nicht erwidert. Aussagen des Opfers werden falsch wiedergegeben und hinter seinem Rücken – oder auch im Beisein – wird negativ gesprochen. Im betrieblichen Rahmen wird die Weitergabe von Informationen eingestellt, die Zusammenarbeit boykottiert. Kleine Fehler und Unachtsamkeiten werden aufgebauscht. Das Mobbingopfer bekommt unwichtige Arbeiten zugeteilt. Mitunter kann der Arbeitsplatz an eine ungemütliche Stelle verschoben werden.

    Folgen von Mobbing

    Die Folgen von Mobbing sind sehr unterschiedlich. Empirisch belegt ist, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Folge von Mobbing sind. Es können psychische wie physische Beschwerden auftreten. Schlafstörungen, Angespanntheit und Nervosität etwa sind sehr häufig, auch Angstzustände, Panikattacken und eine stete Unruhe werden oft beklagt. Physisch kommt es oftmals zu Kopfschmerzen, Magenschmerzen bis hin zum Geschwür, Magen-Darm-Beschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erschöpfung bis hin zur Depression sowie weiteren chronischen Krankheitsverläufen.

    Was kann man tun, wenn gemobbt wird?

    Als Opfer eines Mobbers ist man einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt. Der erste Schritt ist daher, dafür zu sorgen, dass Opfer und Mobber nicht mehr alleine sind. Oftmals wird ein Mobber davon absehen, auf sein Opfer loszugehen, sobald andere Personen anwesend sind. Dennoch ist es empfehlenswert, den Täter unter vier Augen auf seine Umgangsweise anzusprechen. Konflikte und deren Ursachen müssen besprochen werden. Das Zugehen auf den Mobber zeugt von selbstsicherem Auftreten und macht deutlich, dass sich das Opfer den Schikanen nicht mehr beugen wird. Auch bei den Kollegen ist es ratsam, nach dem Grund für das etwaige Verstummen zu fragen. Opfern wird daher empfohlen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Wenn Zeugen anwesend sind, ist das von Vorteil, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Doch auch Aufzeichnungen, etwa mit dem Handy, können hilfreich sein, juristisch in letzter Instanz, aber auch schon für Gespräche mit dem Mobber, dem Chef oder dem Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung. Außerhalb des geschäftlichen Umfelds können Freunde oder eine Selbsthilfegruppe eine gute Anlaufstelle bieten. Auch Coachings, einzeln oder auch mit dem Mobber zusammen in Form einer Mediation, sind hilfreiche Optionen. Wenn das nicht ausreichend ist, sind Therapeuten und Psychologen geschulte Experten, Opfern wieder zurück in die Normalität zu helfen. Ergänzend sollte ein aktiver Stressabbau stattfinden. Sport, autogenes Training, Yoga oder was auch immer dem Opfer hilft, Stress jeglicher Art zu reduzieren.

    Perspektiven und Alternativen

    Sollte die Situation nicht ausreichend gebessert werden können, ist eine typische Reaktion die Kündigung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, juristische Schritte einleiten zu lassen. Das jedoch gestaltet sich oftmals als besonders schwierig. Bislang wird Mobbing noch nicht als Straftat vor dem Gesetz geahndet. Es ist daher immer der Einzelfall zu prüfen. Das wiederum bedeutet, dass das Mobbingopfer verpflichtet ist, die Straftat und insbesondere die Vorsätzlichkeit und Rechtwidrigkeit derer nachzuweisen.